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» Spielrecht - Anzahl und Abstand von Geldspielgeräten «

[quote][i]Original von Jörg Wiesemeier[/i]
Hej aus Hamm,

wenn es sich nur noch um einen Betrieb handelt, dann dürfen nach der SpielV (alt oder neu ist egal) nur noch 2 (alt) 3(neu) Geldspieler aufgestellt werden. Bei der Dreieraufstellung ist die technische Sicherung für jedes Gerät zwingend erforderlich.

Dann noch der Hinweis, dass es sich bei dem Tankstellenimbissshop nicht um einen nach § 33 c GewO geeigneten Betrieb handelt. Der Imbiss ist nur Annex zum Tankstellengeschäft. Und in einer Tankstelle darf nun mal kein GSG aufgestellt werden.[/quote]

 Moin   an alle und Grüß Gott nach Mittelfranken!

Ich sehe es kann genau so. Hier scheint von Anfang an einiges schief gegangen zu sein. Die Geeignetheit für den "Tankstellenimbiss" ist eher zweifelhaft und zudem dürfen die Geldspieler nicht irgendwo auf dem Flur stehen. Schließlich muss das JugSchG "unter Kontrolle sein".

Lange Rede...jetzt dürfen maximal 3 Geldspieler da stehen, wenn den entsprechend technische Maßnahmen getroffen werden, die eine Bedinung durch Jugendliche ausschließen (somit wird es wohl eher bei 2 Geräten bleiben). Zudem würde ich bemängeln, dass die Geräte auf dem Flur stehen, dass geht nicht, weil diese hier nicht unter Aufsicht sind.

Gruß aus dem Harz.



Gepostet am 16.02.2006 um 08:42 von:
Benutzer: der_vollstrecker
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