Forum-Gewerberecht

» Spielrecht - Anzahl und Abstand von Geldspielgeräten «

 Moin   von der Delme,
man muss Koll. Wiesemeier immer wieder zustimmen  Respekt  .
1 Gaststättenerlaubnis, ergo 2 Geldspieler oder 3 wenn bes. technische sicherungsmaßnahmen vorhanden.
Was früher vielleicht mal falsch ausgelegt wurde  Augen rollen   und dadurch 4 Geräte aufgestellt werden konnten, bedeutet keinen Bestandsschutz für alle Zukunft inclusive solcher Änderungen der Sachlage.
Gruß aus der Delmestadt und immer schön munter bleiben



Gepostet am 16.02.2006 um 08:23 von:
Benutzer: BE-DE
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=2532#post2532


Beitrags-Print by Breuer76