Forum-Gewerberecht
» Spielrecht - Anzahl und Abstand von Geldspielgeräten «
von der Delme,
man muss Koll. Wiesemeier immer wieder zustimmen
.
1 Gaststättenerlaubnis, ergo 2 Geldspieler oder 3 wenn bes. technische sicherungsmaßnahmen vorhanden.
Was früher vielleicht mal falsch ausgelegt wurde
und dadurch 4 Geräte aufgestellt werden konnten, bedeutet keinen Bestandsschutz für alle Zukunft inclusive solcher Änderungen der Sachlage.
Gruß aus der Delmestadt und immer schön munter bleiben
Gepostet am 16.02.2006 um 08:23 von:
Benutzer: BE-DE
Der Original-Beitrag :
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