Forum-Gewerberecht

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Hallo,
der Antwort der Kolleginn aus Dortmund ist nichts hinzuzufügen, es sei denn, es handelt sich um eine Neuerrichtung in einem bisher anders genutzten Raum, dann braucht er auch ein bißchen Baugenehmigung, demzufolge sollte die Gaststätten- und Lebensmittelüberwachungsbehörde auch ihren Senf dazugeben dürfen- hinsichtlich der Errichtung von Toiletten. ( in Nds. nach § 45 NBauO unter Beachtung des Erlasses von unserem MW vom 01.12.2004- Sanitäranlagen in Kleinbetrieben-). Ebenso ist die Barrierefreiheit zu beachten. Nur durchstezen muss das jetzt m. E. die Baubehörde.
Vile Grüße
Gert Lindke



Gepostet am 05.07.2005 um 12:00 von:
Benutzer: Gert Lindke
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