Forum-Gewerberecht

» Nebengewerbe ummelden in Hauptgewerbe bzw. umgekehrt «

 Moin    Moin   von der Delme,
wir beraten auch vorher, wenn sie es denn zulassen.
Wir weisen auch daraufhin, dass erst AA Gespräch erfolgen müssen um die Termine klären, erst dann folgt die Gewerbeanmeldung.
Und wir weisen auch darauf hin, dass es bei falschem Datum nur die Änderung durch Ab- und Neuanmeldung geht, also doppelte Kosten. Auf Ummeldung lassen wir uns nicht ein. Inzwischen können wir aber auch Kollegen vom AA überzeugen, dass auch andere Ämter ihre Vorschriften und Gesetze haben.



Gepostet am 19.06.2008 um 09:15 von:
Benutzer: BE-DE
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=25283#post25283


Beitrags-Print by Breuer76