Forum-Gewerberecht

» Nebengewerbe ummelden in Hauptgewerbe bzw. umgekehrt «

Hallo aus Kamenz,

das Datum des Betriebsbeginns muss nicht identisch mit dem Tag der Geschäftseröffnung sein. Auch konkrete vorbereitende Handlungen (z. B. Anmieten von Geschäftsräumen, Warenbestellungen etc. ) sind bereits Teil der Gewerbeausübung. Eine Grund für eine "Korrektur" sehe ich daher nicht.

Schöne Grüße
Th. Mischner



Gepostet am 18.06.2008 um 14:37 von:
Benutzer: Thomas Mischner
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=25258#post25258


Beitrags-Print by Breuer76