Forum-Gewerberecht

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Man kann der Ansicht sein, dass auch die Vorbereitung auf die eigentliche gewerbliche Tätigkeit bereits Teil der Gewerbeausübung ist. Somit wäre der Betriebsbeginn bereits mit Anmietung und Renovierung erfolgt und niemand muss wie ein Irrwisch eine neue Anmeldung tätigen. Das ist auch gar nicht unrealistisch, denn schließlich werden die Ausgaben in jener Vorbereitungszeit als Betriebsausgaben gewertet. Es wäre also m.E. nicht erforderlich, wegen des verzögerten Kücheneinbaus Kopfstände zu machen.



Gepostet am 18.06.2008 um 14:36 von:
Benutzer: Schwarzer
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