Forum-Gewerberecht

» Nebengewerbe ummelden in Hauptgewerbe bzw. umgekehrt «

    alle miteinand.

Bei uns ist das n a t ü r l i c h auch so, dass das AA Ummeldungen bezüglich Haupt/Nebentätigkeit fordert. Aber nach sämtlichen Klärungsversuchen haben wir es auch aufgegeben und bestätigen nun die Willenserklärung des Kunden.
Heute hab ich mal eine andere Variante. Die Kundin erklärte ihre Gewerbeanmeldung zum 01.06.2008. Die tatsächliche Öffnung des Ladengeschäftes ist aber noch nicht erfolgt, weil die Küche noch eingebaut wird und sich die Lieferung etwas verzögert hat. Erst dann kann die Dame öffnen. Jetzt verlangt das AA das die Gewerbetreibende ein anderes "Startdatum" meldet.  wut  

Ich hab sie zwar zunächst weggeschickt - aber wie seht ihr das ?  Kopfkratz  
1.
Ist es erforderlich das "genaue" Datum der Öffnung einzutragen?
2. Soll/Kann/Muss das hinterher "korrigiert" gemeldet werden?
 Danke   für etwaige Statements.
Grüße aus Oberfranken...Stadtmädl



Gepostet am 18.06.2008 um 14:21 von:
Benutzer: stadtmädl
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=25256#post25256


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