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Hallo,

bedürfen private(Schönheits-) Kliniken neben einer Konzession auch noch einer Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO?

Und wenn nein, wie sieht es aus, wenn in dieser Klinik Produkte verkauft werden, wie z. B. Cremes....oder auch alternative Behandlungen nach Aloe Vera usw."verkauft" werden?


Vielen Dank schon mal.



Gepostet am 18.06.2008 um 14:20 von:
Benutzer: Kai B.
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=25255#post25255


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