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» Spielrecht - Anzahl und Abstand von Geldspielgeräten «

Jetzt bin ich wieder schuld...  smile  
Wie weit stehen die Geräte denn auseinander? Zu welcher Gaststätte "gehört" der Flur laut Erlaubnis?
Und fast hätte ich es vergessen: Besteht die Möglichkeit der ständigen Aufsicht für den Flur?



Gepostet am 15.02.2006 um 16:52 von:
Benutzer: nette.tante
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=2518#post2518


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