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» Gogo-Tänzerinnen §33a-pflichtig? «
Hi und Hallo !!!
Frage:
Aber eine Gogo-Tänzerin sollte doch zumindest, sofern sie es auf eigene Rechnung betreibt, Ihr Gewerbe gem. § 14 GewO anzeigen, oder ???
Die Künstlerschiene würde ich da nicht mitfahren (äh -tanzen !!!).
Gepostet am 12.06.2008 um 11:48 von:
Benutzer: gewerbe-sgh
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=25122#post25122
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