Forum-Gewerberecht

» Mindestabstand bei Geldspielern «

 Danke   für die schnelle Antwort.

Wir wollten das gerade genau gegenteilig auslegen.

Gibt es dazu schon eine Stellungnahme von "oben"? Oder ist das eigene Auslegung?

Gruß aus dem Norden nach Bayern!



Gepostet am 15.02.2006 um 15:17 von:
Benutzer: fahnder
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=2508#post2508


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