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Moin aus Diepholz,

auch wir stehen vor den ersten Kontrollen nach der neuen SpielV. Bei der Durchsicht der neuen Vorschrift bin ich über einen Satz gestolpert - wo es sicher verschiedene Auslegungen zu gibt:

§ 3 Abs. 2

...
Der Aufsteller hat die Geräte einzeln oder in einer Gruppe mit jeweils höchstens zwei Geräten in einem Abstand von mindestens 1 Meter aufzustellen, getrennt durch eine Sichtblende in einer Tiefe von mindestens 0,80 Meter, gemessen von der Gerätefront in Höhe mindestens der Geräteoberkante

Nun meine -vielleicht etwas pingeligen- Fragen:

- bezieht sich der Mindestabstand auf den Zwischenraum zwischen den beiden Geräten in der 2-Gruppe - oder aber zu den anderen Gruppen, also Abstand von Gruppe 1 zu Gruppe 2?

- ist die Sichtblende nur innerhalb der "Gruppen" anzubringen, oder auch zu den anderen Gruppen, so dass jedes Gerät quasie zwei große Segelohren bekommt?

hoffe mir kann hier jemand helfen, damit mir ein Licht aufgeht!  Danke  vorab .



Gepostet am 15.02.2006 um 15:10 von:
Benutzer: fahnder
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