Forum-Gewerberecht

» Gewerbeausübung während Bewährungszeit «

Zunächst muß doch mal festgestellt werden, dass vor einer Verurteilung eine Straftat vorgelegen haben muss. Aus gewerberechtlicher Sicht ist das Strafmaß zunächst einmal uninteressant. Selbst ein eingestelltes Verfahren - nicht bei erwiesener Unschuld selbstverständlich - kann durchaus die Untersagung nach § 35 GewO rechtfertigen.

Um im vorligenden Fall eine Entscheidung treffen zu können, ob eine gewerberechtliche Unzuverlässigkeit im Sinne des § 35 vorliegt oder nicht, muss m.E. die Strafakte unbedingt eingesehen werden. Ohne Einsicht in die Strafakte kann der Umfang der strafbaren Handlung -einmalige Tat, mehrmalig Tat, häufige Tat-, die Einstellung des Täters zur Tat, das bewußte Handeln, das bewußte Verletzen von Strafvorschriften etc. nicht beurteilt werden. Dies ist aber unabdingbares Muss, ohne dass ich nicht feststellen kann, ob eine Unzuverlässigkeit im Sinne des § 35 vorliegt. Erst anhand des Sachverhaltes kann ich ermessen, ob eine negative Zukunftsprognose zu stellen ist.Muss ich eine negative Prognose stellen und liegt damit auch die Unzuverlässigkeit vor, ist zu untersagen. In diesem Zusammenhang ist dann ebenfalls im Rahmen des Ermessens zu prüfen, ob die Untersagung nur in Bezug auf das konkret ausgeübte Gewerbe erfolgen muss, oder ob nicht jede Gewerbeausübung, Stellvertretung und auch Betriebsleiter unterbunden werden muss.

Der vorliegenden Sachverhalt gibt hierzu nicht viel Auskunft. Allein der Umstand, dass jemand wegen einer im Rahmen seiner Gewerbeausübung verübten Straftat verurteilt wurde, würde mir noch nicht zur Rechtfertigung einer Untersagung genügen.

Da aus meiner Erfahrung jeder Fall einer Gewerbeuntersagung sich anders darstellt, neige ich auch nicht dazu "Musterverfügungen" zu sammeln oder zu benutzen. Die Gefahr des Übersehens von anders gelagerten Sachverhalten oder rechtlichen Gegebenheiten ist immens groß. Für mich ist auch nicht ganz nachvollziehbar, wie ich ohne Anhörungsergebnis schon mal eine Untersagungsverfügung fertigen kann.



Gepostet am 15.02.2006 um 13:38 von:
Benutzer: pmcolonia
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