Forum-Gewerberecht

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 Moin    Moin   aus Oldenburg

Hier in Niedersachsen haben wir es etwas einfacher, da unser Innenministerium für die Untersagung zuständig ist. In Absprache mit diesem, verfahren wir hier wie folgt:

1. Entgegennahme Gewerbeanzeige
2. Schreiben an Gewerbetreibenden, dass die Aufnahme der Tätigkeit erst beim Vorliegen der notwendigen Erlaubnis erfolgen darf. Hinweis, dass die Angelegenheit an das Innenministerium zuständigkeitshalber abgegeben wird.
3. Übersendung einer Durchschrift Gewerbeanzeige ans Innenmisnisterium
4. Nach Aufnahme des Betriebes, Kontrolle der Beriebsräume, Fertigen von Bildern der Geschäftsräume Innen und Außen, Mitnahme Wettschein und Wettlisten.
5. Material dem Innenministerium zusenden.

Alles Weitere erfolgt von dort.

Im Übrigen verfahren wir hier auch so mit den Sportwettenterminals in den Spielhallen und Gaststätten.

Gruß



Gepostet am 15.02.2006 um 10:33 von:
Benutzer: C.Kötter
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=2499#post2499


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