Forum-Gewerberecht

» Gewerbeausübung während Bewährungszeit «

Hallo aus Raisdorf,

dem Kollegen aus Ingolstadt kann ich nur zustimmen. Es muss eine negative Zukunftsprognose gestellt werden, die eine Untersagung stützt; also aufzeigt, dass es ihm an Einsicht und Willen fehlt, nach einer strafrechtlichen Verurteilung sein Verhalten zukünftig zu ändern.

Dem Fall entsprechende Urteile habe ich leider auch nicht parat. Darlegungen zur Beurteilung der Versagung einer Gaststättenerlaubnis wegen versuchten Totschlags hat das OVG Lüneburg in seinem [url=http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=050002005000088
7+PA][u]Beschluss[/u][/url] vom 08.06.2005, 7 PA 88/05 mit weiteren Verweisen aufgestellt, die n. m. A. auch für dieses Problem herangezogen werden können.

Gruß
Manfred Milbrodt



Gepostet am 15.02.2006 um 09:32 von:
Benutzer: Manfred Milbrodt
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