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Hallo,

würde mich der Frage gerne anschließen. Zusätzlich noch:

müsste man einen Samstags-Trödelmarkt eigentlich anmelden, bzw. einen "Nachtflohmarkt"
von 17.00 bis 22.00 Uhr?

Wenn ja als was: -Wochenmarkt? (passt vom Warenangebot nicht)

Sind Festsetzungen eigentlich für Werktage möglich? Findet ja innerhalb der Ladenöffnungszeiten statt.


Schöne Grüße aus Düsseldorf



Gepostet am 04.06.2008 um 13:10 von:
Benutzer: Düsselmarkt
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=24939#post24939


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