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 Moin    Moin   aus Thüringen,

[QUOTE][B]L e i t s ä t z e

zum Beschluss des Ersten Senats vom 15. Januar 2008 - 1 BvL 2/04 -

1. Es ist mit dem Gleichheitssatz vereinbar, dass die Einkünfte der freien Berufe, anderen Selbständigen und der Land- und Forstwirte nicht der Gewerbesteuer unterliegen.

2. Es verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz, dass nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG (sogenannte Abfärberegelung) die gesamten Einkünfte einer Personengesellschaft als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gelten und damit der Gewerbesteuer unterliegen, wenn die Gesellschaft auch nur teilweise eine gewerbliche Tätigkeit ausübt.[/B][/QUOTE]

Quelle und Beschluss im Volltext: [URL=http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20080115_1bvl0
00204.html]   [/URL]

dazu die Pressemitteilung des BVerfG Nr. 58/2008 vom 28. Mai 2008 > [URL=http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg08-058.ht
ml]   [/URL]



Gepostet am 29.05.2008 um 06:36 von:
Benutzer: Puz_zle
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