Forum-Gewerberecht

» Gewerbeausübung während Bewährungszeit «

Lieber Kollege,

ich habe im Juris recherchiert, aber hierzu keine aktuellen Urteile gefunden. Die Lösung kann daher nur nach den allgemeinen Grundsätzen der Gewerbeuntersagung gelöst werden. Das Urteil ist nur eine Tatsache, welche die Behörde zu Ermittlungen verpflichtet. Die Zukunftsprognose über die künftige Zuverlässigkeit ist anhand der Umstände, die zur Verurteilung führten zu treffen.

Die Tatsache, dass eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde, muss prinzipiell zugunsten des Gewerbetreibenden gewertet werden, § 35 Abs. 3 GewO. Die Prognose über das künftige Verhalten des Gewerbetreibenden muss daher erheblich von der Bewertung des Gerichtes, der Täter werde sich die Verurteilung zur Warnung dienen lassen und er werde sich bewähren, abweichen.

Es müssten daher Gesichtspunkte bewertet werden, die vom Gericht nicht berücksichtigt wurden, z.B. der Schutz der Allgemeinheit. Es könnte andererseits auch damit argumentiert werden, der Gewerbetreibende zeige nur so lange Wohlverhalten, wie er dem Druck des Widerrufs der Bewährung ausgesetzt ist. Aus diesem Grund könnte man einen Antrag auf eine Gewerbeerlaubnis ablehnen, so lange die Bewährung noch läuft. Diese Befürchtung könnte der Antragsteller dann durch ein positives Gutachten eines Bewährungshelfers entkräftigen.

Es bleibt ihnen daher nicht erspart, die Stafakten anzufordern und aufgrund der Umstände der Straftat(en) die gewerberechtlichen Schlussfolgerungen bezüglich der Zuverlässigkeit zu treffen.

Ich habe derzeit einen Fall, in dem ein Heizöllieferant wegen Betruges (Manipulation der Messanlage, Berechnung nicht gelieferter Mengen) zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde. Er wurde im Rahmen der Anhörung zur Untersagung aufgefordert nachzuweisen, wie er seinen Betrieb so organisiert hat, dass keine weiteren Manipulationen mehr vorkommen können. Die bisherigen Antworten waren nicht sehr ergiebig. Da das Verfahren erst im Anfangsstadium steht, kann ich hier noch nicht mit einem Urteil aufwarten.



Gepostet am 14.02.2006 um 16:56 von:
Benutzer: Ingolstadt
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