Forum-Gewerberecht
» Erlaubnispflicht nach § 34 C GewO «
Hallo Kollegin Ernst,
wie Sie schreiben, wird die 4 Eigentumswohnungen nach der (schlüsselfertigen?) Erstellung des Hauses verkauft.
Sofern der Bauherr während der Bauphase für die Finanzierung des Hausbaus keine Vermögenswerte der späteren Nutzungsberechtigten (Eigentümer [I]in spe[/I]) erhält, sondern alles selbst bzw. über eine Bank/Bausparkasse finanziert, benötigt er keine Erlaubnis nach § 34c GewO.
Selbst wenn man unterstellt, dass das Finanzamt in der einmaligen Errichtung eines Wohnhauses mit 4 ETW eine gewerbliche Tätigkeit sieht, löst diese Tätigkeit in dem von Ihnen geschilderten Fall keine 34c-Pflicht aus.
Sonnige Grüße aus Nordhessen
F. Fricke
Gepostet am 27.05.2008 um 17:03 von:
Benutzer: Stadt Kassel*Fricke
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=24758#post24758
Beitrags-Print by Breuer76