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» Erlaubnispflicht nach § 34 C GewO «

Hallo zusammen,

ich würde gerne mal eure Meinung zur folgenden Anfrage hören:

Ist für den einmaligen Bau eines Wohnhauses mit 4 Eigentumswohungen und anschließenden Verkauf eine Erlaubnis nach § 34 c GewO erforderlich?

In der Kommentierung zur Gewerbsmäßgikeit habe ich gelesen, dass der Bau und Verkauf von 4 Eigentumswohnungen eine gewerbliche Tätigkeit sein kann. Maßgeblich wäre die zeitliche Verpflechtung zwischen Bau und Verkauf der Wohnung.

Der Bau und Verkauf soll innerhalb eines Jahres erfolgen.

Was meint ihr dazu?

Viele Grüße aus Verden
J.Ernst



Gepostet am 27.05.2008 um 14:58 von:
Benutzer: jernst
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=24754#post24754


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