Forum-Gewerberecht

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auf welcher rechtlichen Grundlage,
aus Sicht der Gewerbeordnung werden die woechentlichen Flohmaerkte
des ein- und selben Veranstalters am gleichen Platz (wochentag oder
Samstag) durchgefuehrt ?
Wird für diese Art von Veranstaltungen eine Festsetzung benötigt ?



Gepostet am 26.05.2008 um 22:09 von:
Benutzer: Veranstalter
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=24712#post24712


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