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» Unzulässige Geldspielgeräte in der Spielhallenvernetzung ? «

Hallo TM,
bitte zeig mir die Person, die dir deine Frage beantworten könnte?
Die PTB kann es nicht, weil es eine Überprüfung der Nachbaugeräte nicht gibt und die Gerätehersteller, welche auch unsere Mitbewerber sind, werden es nicht wollen.


Hallo Corlais,
meinst du, dass es neben dieser MÖGLICHKEIT auch noch andere MÖGLICHKEITEN geben darf?



Gepostet am 25.05.2008 um 09:52 von:
Benutzer: hansi
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=24675#post24675


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