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» Unzulässige Geldspielgeräte in der Spielhallenvernetzung ? «

[quote][i]Original von jasper[/i]

 Lesen   Im [b]§ 12 der Spielverordnung [/b]heißt es dazu:

"Abs. 2: Der Antragsteller hat mit dem Antrag eine schriftliche Erklärung vorzulegen, dass bei dem von ihm zur Prüfung eingereichten Geldspielgerät
d) die [u][size=18][color=#000000][i][b]Möglichkeit[/b][/i][/color][/size][/u][col
or=#000000] [/color] vorhanden ist, sämtliche Einsätze, Gewinne und Kasseninhalte für steuerliche Erhebungen zu dokumentieren."[/quote]



Gepostet am 25.05.2008 um 05:17 von:
Benutzer: Corleis
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=24674#post24674


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