Forum-Gewerberecht
» Unzulässige Geldspielgeräte in der Spielhallenvernetzung ? «
[COLOR=teal]Im § 12 der Spielverordnung heißt es dazu:
"Abs. 2: Der Antragsteller hat mit dem Antrag eine schriftliche Erklärung vorzulegen, dass bei dem von ihm zur Prüfung eingereichten Geldspielgerät
d) die Möglichkeit vorhanden ist, sämtliche Einsätze, Gewinne und Kasseninhalte für steuerliche Erhebungen zu dokumentieren."[/COLOR]
hallo,
gibt es denn ein gerät bei dem es nicht so ist ?
TM
Gepostet am 21.05.2008 um 20:14 von:
Benutzer: TM
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=24644#post24644
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