Forum-Gewerberecht

» Unzulässige Geldspielgeräte in der Spielhallenvernetzung ? «

@Hansi,
[B] [COLOR=darkblue]kann die steuerliche Datenerfassung beziehungsweise Datenspeicherung auch außerhalb vom Gerät stattfinden?[/COLOR] [/B]

Kann ist gut! Wie du selbst bemerkt hast, kann man fast alles, nur mit dem dürften ist das etwas anderes. An welcher Stelle sollten denn die Daten manipulationssicher und kontrollierbar gespeichert werden, wenn nicht im Gerät selbst?

 Lesen   Im [B]§ 12 der Spielverordnung [/B]heißt es dazu:

"Abs. 2: Der Antragsteller hat mit dem Antrag eine schriftliche Erklärung vorzulegen, dass bei dem von ihm zur Prüfung eingereichten Geldspielgerät
d) die Möglichkeit vorhanden ist, sämtliche Einsätze, Gewinne und Kasseninhalte für steuerliche Erhebungen zu dokumentieren."



Gepostet am 21.05.2008 um 19:32 von:
Benutzer: jasper
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=24643#post24643


Beitrags-Print by Breuer76