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» Unzulässige Geldspielgeräte in der Spielhallenvernetzung ? «

@ Karo,
du hast von einer Sache keine Ahnung, bezeichnest dieses dir Unbekannte aber als Unsinn oder Schwachsinn und bittest gleichzeitig um Aufklärung, was soll das denn?
Deine Art der Fragestellung kann nur das schmeißen mit Nebelkerzen bedeuten.

Glaubst Du im ernst, dass du hier eine Anleitung zur Steuerhinterziehung bekommst?? Es würde sowieso nichts bringen, da dir das notwendige Zubehör und aufgrund deiner Fragestellung auch das notwendige Verständnis fehlt.



Gepostet am 18.05.2008 um 16:25 von:
Benutzer: hansi
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=24578#post24578


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