Forum-Gewerberecht

» Unzulässige Geldspielgeräte in der Spielhallenvernetzung ? «

Warum denn so verbohrt? Wollten wir das Ganze nicht sachlich und ohne Ironie angehen? Hier wird doch keine [I]olle Kammelle [/I]aufgerührt.

Das kassieren eines Tresorständers wurde von TM in der Tat [I]sehr gut [/I]erklärt. Glücklicherweise hat es [B]nichts [/B]mit einer beleglosen ferngesteuerten Geldentnahme zu tun. Ich bin wirklich froh, dass sich die Aussage von Eric, "[I]es können alle Aufsteller machen[/I]", auf einen völlig anderen Ablauf bezog.

Es geht nicht um Geld, was aus Tresorständern mühevoll entnommen, gezählt und als Einnahme gebucht werden muss. Denn wie ihr, als [I]Anwender[/I] sicherlich wißt, wurde in dem Augenblick wo das Geld in solch einen Tresorständer fällt, diese Einnahme bereits als „Überlauf“ vom Gerät als „elektronische Kasse“ gebucht. Solch ein von euch beschriebener Ablauf kann daher keine beleglose ferngesteuerte Geldentnahme darstellen. Allein um solch eine technische Möglichkeit handelt es sich aber.

Da ihr leider einer aussterbenden Gattung der "Anwender" angehört, schlage ich euch vor, sucht euch zur Aufklärung über das technisch Machbare ganz schnell neue Informationsquellen. Dann werdet ihr möglicherweise auch erkennen, dass das Glücksspiel nichts mit einem [I]Warenwirtschaftssystemen einer grossen Supermarktkette [/I]zu tun hat.


Bis dahin    



Gepostet am 18.05.2008 um 11:29 von:
Benutzer: jasper
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