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» Unzulässige Geldspielgeräte in der Spielhallenvernetzung ? «
@gamg
tollte Fleißarbeit!
[COLOR=darkblue]Eine dieser aufgeführten Schnittstellen/Zusatzgeräte ist dann die Schnittstelle für
- Fernauslesung und -einstellung via Netzanbindung
- Fernauslesung via Netzanbindung
- keine Eintragung ( Erlaubnis ) zur Fernauslesung oder Ferneinstellung[/COLOR]
[B]Und unter welcher Rubrik fällt die ferngesteuerte Zwischenkassierung bei verschlossener Gerätetür?[/B]
Gepostet am 17.05.2008 um 08:15 von:
Benutzer: jasper
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=24563#post24563
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