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» Gewerbeanmeldung für Heilerzieungspfleger auf Honorarbasis «

 Moin   aus Hamm.

Heilerzieher/innen sind sozialpädagogische Fachkräfte der Behindertenhilfe. Ich würde sagen, die Fallen nicht unter den § 6 der Gewerbeordnung. Es ist kein Heilberuf und mit der Erziehung von Kindern gegen Entgeld hat das auch nicht direkt etwas zu tun.


Ich hoffe ich liege mit meiner Einschätzung richtig.


Grüße aus Hamm


Thomas



Gepostet am 14.05.2008 um 12:46 von:
Benutzer: Thomas Lehmann
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=24510#post24510


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