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" ...auf welche Weise die Checksumme verändert werden muss..."
Du schreibst selbst, dass die Checksumme verändert wird, es also erkennbar ist.

Etwas Anderes wäre es, wenn das Betätigen der Tasten zum Abruf etwas Anderes macht als die Checksumme anzuuzeigen, also immer, auch bei Programmänderungen eine fest vorgegeben Zahl anzeigt.
Das ist aber Sache der PTB , dies bei derZulassungsvergabe zu überprüfen.

Die Ram Card dient zum Programmupdate, ähnlich wie der Epromwechsel bei anderen Herstellern.
Das hat nichts mit Manipulation zu tun.

Da kann ein normaler Aufsteller herute nichts mehr manupulieren.
Was die Hersteller mit den von Ihnen betriebeben Geräte machen , ist eine andere Sache.

Meike, Du hast gute Rechtskenntnisse, aber was die Technik der Geräte betrifft, da haben andere doch bessere Kenntnisse.



Gepostet am 12.05.2008 um 08:26 von:
Benutzer: dieter116
Der Original-Beitrag :
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