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» Bringt die Prüfung der Checksumme Sicherheit? «

Hallo TM,

der "Angriff auf verschlüsselte Nachrichten" kann vielfältig sein. Bitte nicht nur im militärischen Bereich sehen. Denk an online-banking und ähnliches.

Das könnte nach meinem laienhaften Verständnis hier z.B. bedeuten, dass in das GGSG Programmbestandteile hinzukommen oder verändert worden seien und damit dies nicht auffällt, müsste die Checksumme, die durch die neuen "Nachrichten" erstmal verändert wurde, neue berechnet werden, damit diese sich wieder im "alten Bild" darstellt.


Um welche veränderten "Nachrichten" es sich z.B. handelt könnte und wie diese übertragen werden könnten, ergibt sich z.B. auch aus dem Prüfbericht.

Seite 20

"Ein der PTB bisher nicht bekannt gegebene Funktion dieses Auslesegerätes besteht in der Abspeicherung eines ggf. neuen Steuerungsprogrammes von einem eingesteckten Datenspeicher in die Datenbank des Sicherheitsmoduls eines Geldspielgerätes. Sofern auf der eingesteckten RAM-CARD ein X-File mit dem (verschlüsselten) Steuerungsprogramms gespeichert ist, erfolgt dessen Abspeicherung im Geldspielgerät automatisch, sobald.....
Solche Einlesefunktion eines Auslesegerätes ist im Zulassungsschein eines Geldspielgerätes nicht genehmigt worden."


Gruß
Meike



Gepostet am 12.05.2008 um 06:52 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
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