Forum-Gewerberecht
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und herzlich willkommen
So auf die schnelle dürften diese Geräte dann erlaubt sein, wenn gewährleistet ist, dass nicht mehr als 6 Freispiele gewonnen werden können und diese unmittelbar nach dem Ablauf der eigentlichen Spiele abgespielt werden müssen.
Vielleicht kann sich dazu aber ja Spielhallen-Jörg aus dem Nabel der Welt
noch mal melden.
Gepostet am 14.02.2006 um 10:46 von:
Benutzer: Hubert Steinmetz
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=2444#post2444
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