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Hallo, noch einmal eine Frage an Kramer-Cloppenburg

......Sogenannte "reine Privatveranstaltungen" als Flohmarkt sind m. E. an Sonn- und Feiertagen unter Berücksichtigung der ergangenen Rechtsprechung nicht mehr möglich.


Welche ergangene Rechtsprechung (steht das irgendwo? oder haben Sie das irgendwo gelesen?
Grüsse
Renate



Gepostet am 08.05.2008 um 14:43 von:
Benutzer: NUERNBERGER
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=24404#post24404


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