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das mit der Gewerbemeldung ist kritisch zu hinterfragen, denn wer an nicht nach Titel IV der Gewerbeordnung festgesetzetn Märkten als gewerblicher Teilnehmer mit von der Partie ist, benötigt nach meinen Dafürhalten eine Reisegewerbekarte und keine Gewerbeanmeldung.

Wer sich entsprechend verhält aber ohne die Reisegewerbekarte, handelt ordnungswidrig und kann mit Geldbuße bis zu 5.000 € belegt werden.

Wer ausschließlich an Märkten teilnimmt, die nach Titel IV GewO festgesetzt sind, genießt ein so genanntes Marktprivileg, braucht also keine Reisegewerbekarte.

In alle gewerblichen Fällen gilt, dass die Betroffenen ihren Frieden mit dem Finanzamt machen müssen. Andernfalls liegen unter Umständen auch noch Steuerordnungswidrigkeiten oder -straftaten vor.

Gewerblichkeit an der Zahl der Teilnahmen an Märkten festmachen zu wollen, halte ich für nich unproblematisch. Wer gezielt Ware ankauft, um sie mit Gewinn zu verkaufen, handelt bereits gewerblich. Die Gewerblichkeit setzt aber auch eine gewissen Intensität voraus. Theoretisch kann Gewerblichkeit schon durch eine große Veranstaltung im Jahr mit viel Umsatz gegeben sein, wen die im Folgejahr widerholt werden soll.

Dass gewerbliche Marktbeschicker sonntags auf Märkten generell nichts verkaufen dürfen, stimmt so nicht. Sind Marktveranstaltungen nach dem Titel IV der Gewerbeordnung festgesetzt - zu erfahren und ggf. einzusehen beim Ausrichter - darf auch sonntags gewerblich verkauft werden.

Das Sonntagsverkaufsverbot gilt nur für gewerbliche Teilnehmer, die an [B]nicht[/B] festgesetzten Veranstaltungen teilnehmen.

Ich muss anmerken, dass die Titel III (Reisegewerbe) und IV (Märkte) der GewO nicht zu meinem Spezialgebiet gehören. Ich empfehle in jedem Fall, dass Sie Kontakt zu Ihrem Gewerbeamt (wegen der Reisegewerbekarte) und ggf. auch zu den Ordnungsämtern der Marktveranstaltungsorte suchen sollten.

Außerdem noch der Hinweis, dass Ihr Fall an der Grenze zur individuellen Rechtsberatung liegt, die in diesem Forum nicht betrieben werden darf. An dieser Stelle werden rechtliche Fragen genereller Art diskutiert.

Freundliche Grüße
   
Frank Schuster



Gepostet am 08.05.2008 um 13:00 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=24394#post24394


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