Forum-Gewerberecht

» Spielgeräte nach § 6 a SpielV «

 Moin   aus Delemnhorst,
war gestern mit einem Kollegen mal zur Info in einer Spielhalle um erst mal einen Überblick zu erhalten, wie es da heutzutage so abgeht.  verwirrt  
War ganz interessant und wenigstens war die Aufsicht sehr entgegenkommend und hat uns auch so einiges erklärt, was sie wusste oder sagen wollte  Augen rollen  
Dabei fiel uns besonders ein Gerät namens "Merkur Trendy, No Limits" auf. Dazu gibt es auch ein eigenes Magazin mit gleichem Namen. Unter [URL]www.merkur-trendy.de[/URL] kann man sich zusätzlich informieren. Da geht es um Spiele mit Highscores, wo man etwas gewinnen kann, das scheint in Richtung Anderes Spiel nach § 33d GewO zu gehen  Kopfkratz  .
Zusätzlich werden monatliche Preisausschreiben mit Gewinnen von ca. 40.000 € pro Monat angeboten. Das geht über die Spielhallen, aber auch von zu Hause aus und über das ausgelegte Magazin. Auf der Internetseite kann man sich auch über Spielmöglichkeiten in der Nähe informieren. Da stellt man fest, das hier eine riesige Kampagne laufen muss, denn in jeder Stadt gibt es etliche Spielhallen, z. B. auch in Oldenburg und Wilhelmshaven.
Kollege Wiesemeier in Hamm gibt es die -noch?-, ist auf jeden Fall aufgeführt.
Hat sonst von euch/Ihnen jemand Erfahrungen oder Erkenntnisse über diese Variante?
 Danke   und Grüße aus der Delmestadt und immer schhön munter bleiben



Gepostet am 14.02.2006 um 08:45 von:
Benutzer: BE-DE
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=2438#post2438


Beitrags-Print by Breuer76