Forum-Gewerberecht

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Hallo, ich hätte hier einmal eine Frage, womit ich nicht ganz klar kommen. Ich gehe des Öfteren auf den Floh-Trödelmarkt. Da hatte mir Jemand vor 3 Jahren einen "Floh ins Ohr" gesetzt und mir gesagt, wenn man öfters als 5 mal im Jahr auf Flohmarkt geht und außerdem Ware kauft um diese wieder zu verkaufen (was allerdings 85 % der Aussteller machen) dann braucht man einen Gewerbeschein, da man einem Gewerbe nachkommt. Also ich aufs Gewerbeamt und habe ein Gewerbe angemeldet. Seit dem habe ich nur Hindernisse und Schwierigkeiten. Ich darf Sonntags nicht mehr dran teilnehmen, weil ich ein Gewerbe angemeldet habe. Ich gebe immer odentlich meine Einnahmen bei der Einkommensteuer an und zahle da auch ein paar Euro Steuern. Die anderen haben Vorteil, können überall mitmachen, weil diese zwar einen Gewerbe nachgehen, aber kein Gewerbe anmeldet haben. Eigenlich find ich das nicht gut, dass da keine Regelung gibt, dass ich am Sonntag trotzdem dran teilnehmen kann. Habt ihr eine Lösung. Wenn ich das Gewerbe wieder abmelde ist das ja auch nicht richtig, da ich ja öfter auf den Flohmarkt gehe. Bitte um eine Lösung. Danke schön.
Grüsse
Renate



Gepostet am 08.05.2008 um 10:01 von:
Benutzer: NUERNBERGER
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