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» Ordnungshüter verlieren beim Glücksspiel «

Hallo Roland,
Gruß an Alle,

die geringe Personaldecke kann nicht als Grund herangezogen werden, wenn man alle Möglichkeiten ausschöpft.

Es gibt z.B. die Möglichkeit der interkommunalen Zusammenarbeit, oder gibt es die in Rheinland-Pfalz nicht?

Warum schließen sich nicht mehrere Gemeinden / Verbandsgemeinden / Städte zusammen und bilden möglichst zwei Mitarbeiter aus, speziell für die Begehung von Spielstätten ( konzessioniert und nicht konzessioniert) und möglichst noch für den §29a OwiG. Diese Mitarbeiter wären dann für alle angeschlossenen Gemeindenen / Städte tätig.

Wenn das gut aufgebaut ist, ist das nicht nur ein finanzieller Selbstläufer für die Gemeinden, sondern erwirtschaftet noch ein dickes Plus.

Alle Zweifler, sollten einfach mal im Überschlag rechnen, wieviel bei einer nicht konzesionierten Spielstätte alles abgeschöpft werden kann, bzw. wie das kommunale Nachbesteuerungsverfahren aussieht.

Gruß
Meike



Gepostet am 08.05.2008 um 05:10 von:
Benutzer: Meike
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