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Hallo und verregnete Grüße aus Kierspe!

Das Thema haben wir auch immer wieder drauf, wenn sogenannte Staatsanwaltschaften und Amtsgerichte anrufen.

Intern im Hause haben wir geregelt, dass bei Telefonaten von Personen, die man nicht kennt, immer eine Rückrufnummer (am besten Zentrale) genannt wird. Ansonsten verweisen wir auch auf schriftliche Anfragen, die dann in aller Regel auch nicht kommen.

Bei Telefonen mit Display ist es meistens so, dass seriöse Anrufer (Industrie-und Handelskammer, Finanzamt etc) keine Rufnummernunterdrückung haben.

Das mit den Datenschützern habe ich schon gehört, aber noch nicht erlebt.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende.

Axel Boshamer



Gepostet am 01.07.2005 um 10:22 von:
Benutzer: Boshamer
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https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=243#post243


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