Forum-Gewerberecht

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Schön wärs, wenn wir die ablehnen könnten. Aber: Erlass des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit NRW vom 3.08.2004

"Ich empfehle, Gewerbeanmeldungen betr. Vermittlung von Sport- und anderen Wetten sowie Lotterien nach § 14 GewO künfitg entgegenzunehmen und gleichzeitig.....

Hinweis auf Unzulässigkeit öffentlicher Glücksspiele einschl. Sportwetten.....Die vorgenommene Gewerbeanmeldung reicht hierfür keinesfalls aus!"

Die zuständige Genehmigungsbehörde ist zu benachrichtigen.



Gepostet am 13.02.2006 um 16:28 von:
Benutzer: C. Schröder
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=2424#post2424


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