Forum-Gewerberecht
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Hallo aus Alzenau,
wie, Gewerbeanmeldung????
Gewerbe ist jede:
-[b]erlaubte Tätigkeit[/b]
-die selbständig
-mit Gewinnerzielungsabsicht und
-mit Fortführungsabsicht durchgeführt wird.
oder so ähnlich.
Da es sich hierbei um eine nach § 284 StGB unerlaubte Tätigkeit handelt, fällt diese nicht unter die GewO. D.h. ich nehme keine Gew-Anmeldung entgegen.
Grüße
Felix Krämer
Gepostet am 13.02.2006 um 15:59 von:
Benutzer: Felix Krämer
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=2423#post2423
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