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» Glücksspiel lt. § 33c GewO: Klare Gesetzessystematik! «

@eric
Scheinbar habe ich dich mit diesem Szenario persönlich getroffen. Das tut mit leid!
Ich bleibe dabei! Nicht wirtschaftlich zu betreibende und/oder nicht kontrollierbare Glückspielsysteme führen zwangsweise entweder in die Illegalität oder ins wirtschaftliche Chaos und daran wirst du durch ein ignorieren von Tatsachen auf sicher nichts ändern!

Es ist immer wieder erfrischend, wenn man Leute trifft, die sich mehr Gedanken darüber machen, wer etwas schreibt, als darüber worüber etwas geschrieben wird.


@
Bei den vielen unbekannten Sachverhalte wird eine Änderung der SpielV nicht zu umgehen sein. Entscheidet ist jedoch, dass diese Änderungen dann Aufstellerorientiert sind und nicht wie bisher Herstellerorientiert. Schade nur, dass die Hersteller auch „die Aufsteller“ sind.



Gepostet am 30.04.2008 um 15:47 von:
Benutzer: jasper
Der Original-Beitrag :
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