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» Glücksspiel lt. § 33c GewO: Klare Gesetzessystematik! «

   


@rosewood

Hier spricht doch gar keiner mit dir, oder hörst Du mit den Augen?  verwirrt  

Und wenn, wer zwingt Dich dazu hier „zuzuhören“?  Wand  



Hallo John,

auch die Geräte aus NRW können es auf 4,20 bis 6,80 EUR pro Std. bringen.

Antwort vom Großhändler: Die Spielhalle wird nicht genug frequentiert.

Also wird vom Großhändler vorgegeben, wie eine Spielhalle ausgelastet sein muss, um wirtschaftlich zurecht zu kommen!  wut  


Auch ich sehe die Chancengleichheit für Groß- und Klein-Unternehmer nur dann, wenn die SpielV entsprechend angepasst wird.

(und zwar schnellstens)!!!!!


 Danke  



Gepostet am 30.04.2008 um 13:27 von:
Benutzer: magnum
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=23986#post23986


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