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» Glücksspiel lt. § 33c GewO: Klare Gesetzessystematik! «

Hallo Eric,

präzisiere Deine Frage bitte.

Für mich war es logisch, dass ein Automat der von seiner "Grundeinstellung" unter bestimmten Rahmenebedingungen nicht legal wirtschaftlich betrieben werden kann, die Gefahr von Illegalität, ob durch Manipulation selbst oder "Sekundäraufstellung" nach sich zieht.


Mit teilstaatlichen Betrieben / Eigenbetrieben / AÖRs und ähnlichem habe ich persönlich keine Probleme. Ein Ausverkauf / Verkauf eines Monopols und dann noch an ausländische Investoren ist für mich nicht nachvollziehbar. D.h. fiskalisch kann ich es natürlich nachvollziehen, aber nicht unter Schutzzwecken und zudem kenne ich keins, bei dem es selbst mittelfristig fiskalisch und thematisch gepasst hatte.

Das erinnert mich an die ganzen Pleiten-Pech-und Pannen von vielen Kommunen die dachten, dass sie über das Cross-Border-Leasing von ihren städtischen Versorgungsleitungen viel Geld in die Kasse bekommen würden. War auch ein recht kurzfristiges Spiel und wurde dann teuer.

Oder die Kfw, die die Gelder, welche eigentlich für den Mittelstand gedacht waren in dem amerikanischen Immobilienmarkt "vermehren" wollten. War auch ein recht kurzfristiges und teueres Spiel.

War zwar jetzt etwas off-topic, aber ich finde dass man auch über den Tellerrand hinausschauen muss und aus den Fehlern anderer lernen sollte.


Gruß Meike



Gepostet am 30.04.2008 um 04:41 von:
Benutzer: Meike
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