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» Vergnügungssteuer und Umsatzsteuer abschaffen ?! «

@tm:
sorry, wenn ich lache, aber diese letzten Aussagen gehören wohl eher ins Reich der Fabeln und Märchen .

Die Grossaufsteller legen rechtzeitig Widerspruch ein und warten solange bis die kleinen kaputt sind, um dann zuzuschlagen, wie soll das denn gehen, alleine formal klappt das schon nicht, frag mal die V-Steuer Experten oder Rechtsabteilungen in den Gemeinden.

Wenn kleine Aufsteller ahnungslos waren, waren sie schlicht ZU DUMM, sich zu informieren.
Es gibt seit Jahren mehr Möglichkeiten als die "Verbandsblätter" oder sonstwas, inkl. internet, welches als infoquelle nicht so schlecht ist....

Zum Wesen des guten Kaufmannes gehört auch eine umfassende Informationspflicht , vor allem in eigener Sache !! Egal wie gross oder klein, da haben die kleinen eher einen Vorteil....wenn sie denn wollen; so jedenfalls meine Erfahrung !
gruss



Gepostet am 29.04.2008 um 16:12 von:
Benutzer: eric
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=23959#post23959


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