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Hallo aus Thüringen,
BVerwG, 12.02.1991, BVerwG 1 C 23.88
Das gesetzliche Regelerfordernis des größeren Zeitabstandes zwischen einzelnen Jahrmärkten oder Spezialmärkten - Der zeitliche Abstand zwischen Jahrmärkten oder Spezialmärkten - Der zeitliche Abstand von Jahrmarktveranstaltungen auf einem Gelände - Der Begriff des Jahrmarktes - Der Begriff des zeitlich größeren Abstandes - Jahrmärkte als Dauereinrichtung
Ich denke Sie suchen dieses Urteil
Gepostet am 25.04.2008 um 13:31 von:
Benutzer: ve-ru
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=23814#post23814
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