Forum-Gewerberecht

» zeitlicher Abstand Jahrmärkte «

Hallo,

kennt jemand das Urteil aus dem der genaue zeitliche Abstand von Jahrmärkten hervorgeht (4-Wochen-Frist). Soweit mir bekannt sind Jahrmärkte in "größeren zeitlichen Abständen" möglich. Dies lässt ja großen Spielraum für Interpretationen...
Vielen Dank und schöne Grüße!



Gepostet am 25.04.2008 um 12:09 von:
Benutzer: Düsselmarkt
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=23811#post23811


Beitrags-Print by Breuer76