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» Frage zu § 2 GastG (SPEISEN) «

Hallo zusammen,

eine Frage zum Tatbestand aus § 2 Abs. 1 Nr. 2 GAstG n.F.
Ich habe gehört, dass der Begriff "zubereitete Speisen" nur Speisen meint, die zum mitnehmen oder zum Schalterverkauf bestimmt sind. Wie wird das gesehen? Dem Wortlaut nach, müsste eigentlich jedweder Speisenverkauf erlaubnisfrei sein. Aber was ist dann mit den Belehrungen nach Infektionsschutzgesetz?

Wir sind hier in Wetter (Ruhr) da etwas ratlos.
Vielen Dank im Voraus und Grüße aus dem Süden des Ruhrgebietes.

Marc Ulrich



Gepostet am 30.06.2005 um 17:03 von:
Benutzer: UlrichGregor
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=238#post238


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