Forum-Gewerberecht

» Nebengewerbe ummelden in Hauptgewerbe bzw. umgekehrt «

Hi,

wir haben gestern eine Meldung unseres Wirtschaftsministeriums in dieser Angelegenheit erhalten. Das Bundesministerium für Arbeit hat am 15.04.2008 auf Anfrage mitgeteilt, dass ein entsprechendes Vorgehen (Aufforderung der Agenturen für Arbeit zur Bestätigung der Änderung in Haupt- oder Nebengewerbe) nicht von dort vorgegeben wurde. Die Änderung von Neben- in Hauptgewerbe oder umgekehrt erfordert nach den Richtlinien der Agentur für Arbeit nicht den Nachweis einer Gewerbemeldung.

Sollten solche Fälle weiterhin auftreten, sollen wir dies dem Bundesministerium für Arbeit mitteilen.

Viele Grüße
A. Thien



Gepostet am 24.04.2008 um 09:35 von:
Benutzer: Antonia Thien
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=23747#post23747


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