Forum-Gewerberecht

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Das selbe Problem habe ich derzeit auch; nur etwas anders (hä? das selbe aber anders  großes Grinsen  )

Habe einen Gewerbetreibenden der seine GmbH hier angemeldet hat. Irgendwann kam dann raus, dass dieser an der Betriebsstätte lediglich einen Briefkasten hat, die eigentliche Arbeit findet in einer Nachbarstadt statt, wo jedoch kein Gewerbe angemeldet wurde. Also habe ich die Gesellschaft / den Geschäftsführer angeschrieben dass er sein Gewerbe doch dort anzumelden hat.

Kam ein bitter böser Brief zurück. Angeblich hätte dieser in unserem Hause schon Gespräche über ein Gewerbegrundstück geführt. Wahrscheinlich ist die Gesellschaft deshalb bereits hier angemeldet, damit diese Gesellschaft ein Grundstück bekommen kann.
z. Zt. liegt dieser Vorgang noch beim AL bzw. BM. Ich werds auf jedenfall durchziehen dass er sein Gewerbe hier abmeldet.

Würde auch in Ihrem Fall das Selbe sagen. Sehe bei einem "Briefkasten" keine Tätigkeit. Keine Hauptniederlassung und auch keine Zweigniederlassung o. ä.!



Gepostet am 23.04.2008 um 14:15 von:
Benutzer: Thorsten Bäumer
Der Original-Beitrag :
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