Forum-Gewerberecht

» Gewerbeschau als Ausstellung festsetzen? «

    und guten Morgen,

Grundsätzlich wäre es möglich, ein Gewerbegebiet zur Ausstellungsfläche zu erklären. Dann dürften dort auch die Geschäfte geöffnet werden, da § 69 a Abs. 1 Nr. 4 nur für Märkte gilt.

Wenn die Veranstaltung aber auf die dort ansässigen Betriebe begrenzt werden soll, ist die Festsetzung unzulässig, da weder der Inhalt des § 65 GewO mit einer Vielzahl von Ausstellern aus einem Wirtschaftsgebiet (Regionalausstellung) oder einem Wirtschaftszweig (z.B. Autoschau) erfüllt ist, noch der § 70 Abs. 1 GewO eingehalten werden kann.

Ein "closed Shop", bei dem die Teilnehmer an der Ausstellung von vorne herein feststehen widerspricht den Intentionen des Marktrechts und ist daher unzulässig (§ 69 a Abs. 1 Nr. 1 GewO).

Da die ganze Aktion offenkundig nur der Umgehung des Ladenschlusses dienen soll, wäre der Antrag schon aus diesem Grund abzulehnen (§ 69 a Abs. 1 Nr. 3 GewO).

Der Veranstalter muss daher nachweisen, dass er tatsächlich ein repräsentatives Angebot im Sinne des § 65 GewO und eine Vielzahl von Ausstellen präsentieren kann. Diese dürfen nicht nur aus den Anbietern des Gewerbegebietes bestehen, sondern müssen auf dem "Freigelände" oder in mobilen Hallen wesentlich das Angebot der vorhandenen Betriebe übersteigen. Ansonsten ist die Einhaltung des § 70 GewO nicht zu gewährleisten.

Beste Grüße



Gepostet am 23.04.2008 um 09:19 von:
Benutzer: Ingolstadt
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